Logopädische Praxis
Wiesbaden
Inh. Melanie Behnke


01 Verordnung/ Rezept
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine gültige Heilmittelverordnung/ ein gültiges Rezept. Diese kann Ihnen je nach Störungsbild der entsprechende (Fach-) Arzt ausstellen (z.B. Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologe, Neurologen, Kieferorthopäden, Allgemeinmediziner). Bitte beachten Sie, dass eine ausgestellte Heilmittelverordnung 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig ist.
Die Behandlungen finden in den Räumlichkeiten unserer Praxis statt; Gruppen- oder Einzelbehandlungen sind möglich.
Wenn es ärztlich verordnet ist, führen wir ebenfalls Hausbesuche durch.
02 Diagnostik
Anfangs werden je nach Störungsbild und Befund Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, aber auch Atem-, Stimm- und Schluckfunktionen getestet.
Die Ergebnisse bilden zusammen mit den persönlichen Zielen des Patienten das Fundament für eine optimale Therapie.
03 Therapie
Abhängig von Alter, Persönlichkeit und vorliegendem Befund werden entsprechende Übungen und Methoden individuell ausgewählt. Ziel jeder logopädischen Therapie ist es, aus fachlicher Sicht eine für den Patienten langfristige und befriedigende Kommunikationsfähigkeit zu erreichen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf die Anleitung zu häuslichen Übungen und auf die Einbeziehung der Eltern und Angehörigen in die Therapie.
04 Beratung
Die Beratung dient der Transparenz und beinhaltet Gespräche und Informationen über das jeweilige Störungsbild, den Therapieinhalt, den Therapieverlauf und den zu erwartender Erfolg. Hierzu zählt sowohl die Beratung von Eltern und Angehörigen sowie die Beratung des sozialen Umfelds (z.B. Kindergarten, Schule, Arbeitsstätte usw.). Dies geschieht grundsätzlich immer in Absprache mit den Patienten, da die Inhalte der Behandlung unter Schweigepflicht stehen.